praxifin — Buchhaltung

Von der bezahlten Rechnung bis zur EÜR

Die Abrechnung endet nicht mit der Rechnung. praxifin übernimmt den Teil danach — ohne doppelte Eingabe und ohne Zettelkasten für Belege.

Einnahmen kommen von selbst

Jede in praxifun erfasste Zahlung erscheint in praxifin als Einnahme — Heilbehandlung, steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG, mit dem Wertstellungsdatum als Zufluss. Übertragen werden nur Rechnungsnummer, Betrag, Datum und Zahlweg, keine Namen und keine Diagnosen.

Ein Klick, kein zweites Passwort

Der Menüpunkt „Buchhaltung" in praxifun öffnet praxifin direkt, angemeldet über einen Einmal-Code. Wer nur die Bücher führt, bekommt die Rolle Buchhalter und sieht keine Patientenakte.

Belege hochladen statt abtippen

PDF oder Foto in den Posteingang — Betrag, Datum und Lieferant werden erkannt, E-Rechnungen (ZUGFeRD/Factur-X) direkt gelesen. Die Texterkennung läuft auf dem eigenen Server. Auf Wunsch schlägt eine KI über Ihren eigenen Mistral-Zugang die Kategorie vor.

Festgeschrieben nach GoBD

Lückenlose Belegnummern, unveränderliche Buchungen, Storno als Gegenbuchung statt Änderung. Am Monatsende schreiben Sie alle Entwürfe mit einem Klick fest.

Für den Steuerberater

Übergabe ohne Schuhkarton

DATEV-Buchungsstapel

Export im DATEV-Format für den gewählten Zeitraum, dazu die Belege als ZIP. Kontenrahmen SKR03 ist vorbelegt; die Konten stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einnahmen und Ausgaben nach Kategorie, Überschuss nach dem Zuflussprinzip, dazu die Aufstellung nach Steuerbehandlung — jederzeit für das laufende Jahr.

Lesezugang für die Kanzlei

Ihr Steuerberater bekommt auf Wunsch ein eigenes Konto mit der Rolle Leser: alles ansehen, nichts ändern.

Wenn die Praxis mehr macht

Kurse, Bücher, Umsatzsteuer

Rechnungen außerhalb der Heilbehandlung

Für Kurse, Vorträge, Bücher oder andere Verkäufe: Rechnungen mit Kundenstamm, Vorlagen und offenen Posten, als E-Rechnung (ZUGFeRD/Factur-X) und mit GiroCode zum Bezahlen. Die Zahlungen landen als Buchung in praxifin.

Umsatzsteuer, wenn sie anfällt

Für reine Heilbehandlung nicht nötig und deshalb aus. Bei steuerpflichtigen Umsätzen rechnet das Modul die Voranmeldung nach Kennziffern und behält die Grenzen der Kleinunternehmerregelung im Blick. Abgegeben wird im ELSTER-Portal oder über den Steuerberater.

Atteste im Blick

Enthält eine Rechnung Positionen außerhalb der GebüH, etwa ein Attest, markiert praxifin die Einnahme mit „steuerlich prüfen".

Häufige Fragen zu praxifin
Was kostet praxifin?
Nichts extra. praxifin ist Teil des Servicevertrags, für Heilpraktiker- wie für psychologische Praxen (zur Preisseite).
Ersetzt praxifin meinen Steuerberater?
Nein. praxifin führt die Bücher und bereitet die Übergabe vor; Konten, Steuerbehandlung und Jahresabschluss nimmt Ihr Steuerberater ab. Viele Kanzleien sparen sich damit vor allem das Abtippen.
Sieht praxifin meine Patientendaten?
Nein. praxifin läuft getrennt von praxifun, mit eigener Datenbank und eigener Anmeldung. Aus praxifun kommen nur Zahlungen mit Rechnungsnummer, Betrag, Datum und Zahlweg — die Rechnung selbst und alle Patientendaten bleiben in praxifun.
Wer bewahrt die Bücher auf?
Die Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO liegt bei Ihrer Praxis. Damit das einfach bleibt, stellen wir Ihnen zum Jahresende einen Export bereit — DATEV-Buchungsstapel und alle Belege des Jahres —, und Sie können jederzeit selbst exportieren. Den Jahresexport legen Sie dort ab, wo Sie auch sonst Ihre Unterlagen aufbewahren, oder geben ihn Ihrem Steuerberater.
Kann ich praxifin im Demo-System ausprobieren?
Nein. Im Demo-System sehen Sie den Menüpunkt „Buchhaltung", er ist dort aber abgeschaltet. Sprechen Sie uns in der Demo darauf an — dann gehen wir praxifin gemeinsam durch.
Wo liegen die Buchhaltungsdaten?
Ausschließlich in Deutschland — bei Hetzner in Nürnberg, die Sicherungen an einem zweiten deutschen Standort in Falkenstein. Die Buchhaltung läuft getrennt von praxifun, Belege liegen verschlüsselt, gesichert wird täglich.
Muss ich als Heilpraktiker eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?
In der Regel nicht: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, das Modul ist deshalb standardmäßig aus. Verkaufen Sie zusätzlich Kurse oder Bücher, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie es brauchen.