Sicherheit

Verschlüsselung als Bauweise

Alle patientenbezogenen Daten werden app-seitig verschlüsselt gespeichert (DSGVO Art. 9) — Datenschutz ist keine Einstellung, sondern die Architektur.

Feldweise verschlüsselt

Stammdaten, Dokumentation und Diagnosen liegen verschlüsselt in der Datenbank, nicht erst auf der Festplatte des Servers.

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Revisionssicheres Protokoll

Jede Änderung an Patienten, Rechnungen und Einstellungen wird protokolliert — als Hash-Kette, nur anfügend, nicht löschbar.

Zwei-Faktor-Login

Jedes Konto ist zusätzlich mit einer Authenticator-App geschützt; für neue Praxen ist das Pflicht.

Getrennte Mandanten

Jede Praxis liegt vollständig isoliert — niemand sieht die Daten einer anderen.

DSGVO-Export

Vollständige Datenauskunft je Patient als ZIP, dazu der Gesamtexport Ihrer Praxisdaten jederzeit.

AV-Vertrag inklusive

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Vertragsbestandteil, nicht Zusatzleistung.

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Betrieb

Gehostet in Deutschland

Patientendaten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet.

Nürnberg und Falkenstein

Betrieb bei Hetzner in Nürnberg, die Sicherungen an einem zweiten deutschen Standort in Falkenstein.

Tägliche Sicherungen

Verschlüsselte Backups gehören zum Betrieb; zusätzlich laden Sie jederzeit ein vollständiges Praxis-Backup selbst herunter.

Eine Ausnahme, offengelegt

Der E-Mail-Versand läuft über die Proton AG in der Schweiz — dafür besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Weitere Drittlandtransfers finden nicht statt.

Häufige Fragen zum Datenschutz
Erfüllt praxifun die Dokumentationspflicht?
Das Behandlungsbuch dokumentiert strukturiert, und jede Änderung ist über das revisionssichere Protokoll nachvollziehbar.
Bekomme ich einen AV-Vertrag?
Ja — der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Vertragsbestandteil (zum Vertragstext).
Wo werden die Daten verarbeitet?
Patientendaten ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland. Einzige Ausnahme ist der E-Mail-Versand über die Proton AG (Schweiz) — für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Weitere Drittlandtransfers finden nicht statt (Details im AVV).